Entdecken Sie die neuesten Gesundheitsthemen

In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über die neuesten Nachrichten und Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung. Wir bieten aktuelle Informationen zu Themen, die Patienten betreffen, und wie sie ihre Gesundheit besser managen können.

Erklärung zum Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz:

Aufgrund des Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes und des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes sind Apotheken verpflichtet, bei der Verordnung eines Medikaments das Präparat derjenigen Firma abzugeben, mit der Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Die Krankenkasse gibt so zunächst vor, welche Präparate für Sie infrage kommen. 

Damit ist in jedem Fall gewährleistet, dass Patienten ein Medikament mit dem vom Arzt verordneten Wirkstoff und der vorgesehenen Zubereitung erhalten. Lediglich die Herstellerfirma kann variieren. Hier gibt es große Wettbewerber aus Deutschland - aber auch internationale Firmen. 

Wenn Sie die Abgabe eines Medikaments einer bestimmten Firma wünschen, mit der Ihre Krankenkasse keinen Rabattvertrag abgeschlossen hat, können Sie dieses Wunsch-Medikament zum Apotheken-Verkaufspreis erwerben und sich dann einen Teil dieses Preises von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Sie erhalten für die Abrechnung mit Ihrer Krankasse eine Kopie des Rezeptes sowie den Nachweis für den bezahlten Betrag. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über den Erstattungsbetrag.

Offen gestanden: meist ist dann nicht nötig. Es gibt natürlich sehr vereinzelte Ausnahmefälle. 

Ausnahme:
Wenn nach einer Änderung Ihres bisherigen gut verträglichen Medikaments zu einem wirkstoffgleichen Präparat Nebenwirkungen oder Probleme aufgetreten sind, liegen medizinische Gründe vor, die ein Weiterverordnen Ihres bisherigen Medikaments rechtfertigen. In diesem Fall kann der Arzt/die Ärztin auf dem Rezept ein sogenanntes „aut idem“ ankreuzen -  das erfordert allerdings zusätzlichen ausführliche Dokumentation der festgestellten Symptome. Und es folgt ein Regressrisiko für den Arzt!

Aut(sch) idem - Wünsche und Realität

Verordnung von Protonenpumpenblockern (Magenmedikamenten)

 

Viele Menschen wünschen sich "Magenschutz". Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen die Verordnung von Protonenpumpenhemmer („Säureblocker“, beispielsweise die Wirkstoffe Pantoprazol, Omeprazol und Esomeprazol) auf einem Kassenrezept nicht zulässig ist.
 

Alte Gewohnheiten von Krankenhausärzten führen dazu, dass oft bei Krankenhauspatienten eine Art "allgemeine Prophylaxe"  bei der Gabe von vielen andern Medikamenten erfolgt. Leider wird hier nicht darauf hingewiesen, dass oder wann das Medikament wieder abzusetzen ist. Eine Weiterverordnung ist daher kritisch von uns immer wieder zu überprüfen.

Die zur kurzzeitigen Behandlung eingesetzten freiverkäuflichen PPI-Präparate (zum Beispiel Pantoprazol 20mg) hemmen ebenfalls die Produktion der Magensäure und müssen von Patienten selbst bezahlt werden. Wir Hausärzte können Ihnen als Empfehlung ein Grünes Rezept oder auf Wunsch auch ein Privatrezept ausstellen. Diese können bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung eingereicht werden.

Auf Neben- und Wechselwirkungen achten

Auch deshalb überprüfen wir die Indikation einer längerfristigen Einnahme von PPI über Wochen. Diese kann unter Umständen zu ernsthaften und schwerwiegenden Problemen und Nebenwirkungen führen. Studien weisen darauf hin, dass bei Patienten, die Säureblocker einnehmen, bestimmte Folgeerscheinungen auftreten können, zum Beispiel:

  • Magnesiummangel, Mineralstoffmangel und Vitamin B12 Mangel
  • Erhöhtes Risiko für Knochenbrüche, insbesondere wenn Sie rauchen oder bereits an Knochenschwund leiden.
  • Die Wirkung anderer Medikamente kann beeinflusst werden.
  • Bakterielle Infektionen (Magen und Darm) werden begünstigt.
  • Die Medikamente selber können Magenbeschwerden auslösen.

Um Sodbrennen und saures Aufstoßen zu verhindern, können Ihnen folgende Ratschläge helfen:

  • Achten Sie auf Ihre Ernährung: Scharfe Speisen, Kaffee, Nikotin und Alkohol reizen den Magen - kein Essen 2-4h vor dem Zubettgehen. 
  • Übergewicht kann Sodbrennen begünstigen.
  • Reduzieren Sie Ihren Alltagsstress.
  • Oberkörper nachts höher lagern -  10-15° genügen bereits!

Achtung: nach dem Absetzen der Säureblocker kommt es kurz zum Rebound - das heißt - für einige Tage brennt es ggf. doller. Das legt sich häufig schnell. Das überstehen dieser Zeit wird belohnt!

"Magenschutz"

Wenn Ärztinnen und Ärzte Medikamente, Heilmittel oder andere Leistungen verschreiben, müssen sie sich an bestimmte Regeln halten. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass die Kosten im Gesundheitssystem im Rahmen bleiben. Wenn eine Krankenkasse der Meinung ist, dass eine Verordnung nicht den Regeln entspricht, kann sie von der Ärztin oder dem Arzt das Geld für diese Leistung NACHTRÄGLICH zurückfordern. Das nennt man einen "Regress".

 

Das Ziel ist, die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssystem zu fördern. Ärztinnen und Ärzte sollen nur das verschreiben, was medizinisch unbedingt notwendig ist. Mit automatischen Scans und KI-Unterstützung prüft die Kasse immer mehr Verordnungen. Wenn eine Verordnung aus Sicht der Krankenkasse zu teuer oder nicht ausreichend begründet ist, gibt es einen Regress. 

 

Dann wird es teuer für  die Praxis. Manchmal fühlen wir uns durch die Angst vor Regressen eingeschränkt. Wir zögern, fragwürdige, besonders teure Medikamente oder Therapien zu verschreiben, auch wenn diese für den Menschen zweifelsfrei angenehm wären. Fehlt ein nachhaltiger Wirkungsnachweis, darf man nicht verschreiben. Das kann die Behandlung beeinflussen. Es ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten offen mit ihren Ärztinnen und Ärzten sprechen, um gemeinsam die beste Lösung zu finden.


 

 

 

 


 

 

 

Regresse bei Heilmitteln und Medikamenten

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